Anforderungen:
Fachliche Zugangsvoraussetzung für ein Studium
Ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Zeugnis oder
Abschluss einer facheinschlägigen Berufsbildenden Mittleren Schule sowie Kenntnisse in Mathematik (im Inhalt der Teilprüfung aus Mathematik 2 einer Studienberechtigungsprüfung entsprechend) und Englisch (nachzuweisen durch eine Abschlussnote im Pflichtfach "Englisch" in einem Abschlusszeugnis oder durch eine Teilprüfung aus Englisch im Rahmen einer Studienberechtigungsprüfung) oder
eine österreichische oder gleichwertige ausländische Studienberechtigungsprüfung für technische Studienrichtungen, welche die Prüfungsfächer Mathematik und Englisch auf dem Niveau "Mathematik 2" und "Lebende Fremdsprache 1" beinhalten oder
Abschluss eines Lehrberufes aus dem Elektrobereich, Metallbereich, Technischer Bereich, Handel sowie Kenntnisse in Mathematik (im Inhalt der Teilprüfung aus Mathematik 2 einer Studienberechtigungsprüfung entsprechend) und Englisch (nachzuweisen durch eine Abschlussnote im Pflichtfach "Englisch" in einem Abschlusszeugnis oder durch eine Teilprüfung aus Englisch im Rahmen einer Studienberechtigungsprüfung) oder
ein österreichisches Berufsreifeprüfungszeugnis.
Weiters müssen die BewerberInnen in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stehen und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Wenn für Sie laut obiger Liste eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Teilprüfung daraus notwendig ist, beachten Sie bitte die entsprechenden »Rechtsvorschriften. Sie können die notwendigen Teilprüfungen bei uns an der Fachhochschule absolvieren, nähere Informationen dazu finden Sie »hier.
Eine Liste von anderen Bildungseinrichtungen, wo Sie die Studienberechtigungsprüfungen ablegen können finden Sie »hier.
Falls Sie eine facheinschlägige HTL absolviert haben, finden Sie »hier mehr Informationen darüber.
Die Unterrichtssprache ist in den meisten Lehrveranstaltungen Deutsch. Daher haben Studienwerber auch den Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache zu erbringen. Dieser Nachweis gilt als erbracht durch
die Reifeprüfung an einer deutschsprachigen Schule oder
ein Abschlusszeugnis einer sekundären Schule, das eine Abschlussnote im Fach "Deutsch" beinhaltet oder
ein Zeugnis über das österreichische Sprachdiplom "OESD Mittelstufe Deutsch" (siehe z.B. »DeutschAkademie oder »Alpha Sprachinstitut Austria) oder
ein Zeugnis über die "Zentrale Mittelstufenprüfung" (ZMP) des »Goethe-Instituts oder
ein anderes Zertifikat auf dem Level C1 des »Europäischen Referenzrahmens
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass einige Lehrveranstaltungen auch auf Englisch abgehalten werden und Bewerberinnen und Bewerber daher Grundkenntnisse der englischen Sprache haben müssen.
Nicht im Anerkennungsbescheid geregelte Qualifikationen werden im Einzelfall vom Studiengangsleiter festgelegt.