Ziele:
Zielgruppe sind Personen, die in rechtsberatenden oder rechtsprechenden Berufen, in international tätigen Unternehmen, in der Bundes- oder den Landesverwaltungen, in Interessenvertretungen oder in den Institutionen der Europäischen Union oder sonstigen europäischen und internationalen Organisationen tätig sind bzw. anstreben, dort tätig zu werden, und die umfassendes und praxisorientiertes Wissen im Europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht benötigen.
Anforderungen:
Voraussetzung für die Zulassung zum EURO-JUS LL.M. Studium für Europarecht:
Abgeschlossenes österreichisches bzw. gleichzuhaltendes ausländisches Diplomstudium der Rechtswissenschaften.
Nachweis von guten Deutschkenntnissen bei Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist.
Bei Zulassung ist eine Zulassungsgebühr in der Höhe von 10 % der Studiengebühr zu entrichten. Diese gilt bei Teilnahme am Studium als Teilbetrag der Studiengebühr und verfällt bei Nichtteilnahme.
Die Zulassungsgebühr ist unmittelbar nach erfolgter Zulassung zum Studium, die Studiengebühr jedenfalls vor Beginn des Studiums zu entrichten. Die Studiengebühr, die Zulassungsgebühr und allfällige Weiterinskriptionsgebühren enthalten keine ausweisfähige Umsatzsteuer, da die Donau-Universität Krems als Körperschaft öffentlichen Rechts kein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. Abbruch oder vorzeitige Beendigung des Studiums führen nicht zur Rückerstattung der Studiengebühr bzw. allfälliger Weiterinskriptionsgebühren.